Der Begriff "Schutzhütte" suggeriert, dass eine solche bauliche Anlage Schutz für Menschen vor allen Wetterlagen bietet. In der Praxis jedoch werden je nach Sichtweise des Planers, des Betreibers oder der Baubehörde sehr unterschiedliche Anforderungen an derartige bauliche Anlagen gestellt: Meist steht der Schutz vor Wind und Regen im Vordergrund; die Auswirkungen von Blitzschlägen werden häufig nicht beachtet. Dabei ist zu prüfen, ob im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch die Gefährdung durch Blitzschlag zu berücksichtigen ist [1].
Doch was ist eigentlich eine "Schutzhütte"? Im Bergsport beispielsweise werden die alpinen Rast- und Übernachtungshäuser als Schutzhütten bezeichnet. Aber auch Wartehäuschen an Bus- oder Bahnhaltestellen geben einen Schutz vor Wind und Regen.
In diesem Merkblatt wird der Begriff Schutzhütte für bauliche Anlagen wie z. B. Hütten, Unterstände (Buswartehäuschen) verwendet, die zum Schutz vor Regen aufgestellt werden. Im Vergleich mit Gebäuden z. B. zum Wohnen sind bei Schutzhütten einige Besonderheiten bei der Planung von Blitzschutzsystemen zu beachten:
- Schutzhütten werden üblicherweise auf Erdboden oder gepflasterten Flächen (ohne armierte Bodenplatten) aufgestellt.
- Der Abstand zwischen Leitungen des Blitzschutzsystems und Personen kann sehr gering sein (Gefahr von Überschlägen).
Ziel des Merkblattes ist es, die Gefährdung von Personen in Schutzhütten durch Blitzschläge und geeignete Schutzmaßnahmen auf Basis der VDE-Blitzschutznormen [2] zu beschreiben. Dabei werden die unterschiedlichen Aufbauweisen und Baumaterialien wie z. B. Stahl, Holz, Glas, Stein berücksichtigt.
Gewitter und Blitzeinschläge können nicht verhindert werden. Eine Gefährdung geht nicht nur von direkten Blitzschlägen aus. Auch Blitzüberschläge, das Berühren von Metallteilen oder das Stehen auf Böden, in denen Blitzströme fließen, können bei Menschen und Tieren lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen.
Mit Blitzschutzmaßnahmen soll deshalb ein Schutzraum geschaffen werden, in dem sich Personen mit großer Wahrscheinlichkeit ohne schädliche Auswirkungen von Blitzschlägen aufhalten können. Dieser Schutzraum umfasst in der Regel das Innere von Schutzhütten und den Eingangsbereich unterhalb des Dachs (siehe Titelbild). Personen außerhalb der Hütte sind im Allgemeinen nicht geschützt.
Ein besonderes Augenmerk muss auf Bäume gelegt werden. Dass der Aufenthalt unter Bäumen bei Gewitter äußerst gefährlich ist, dokumentieren die vielen Blitzunfälle, die jedes Jahr Tote und Verletzte fordern. In Zusammenhang mit Schutzhütten muss ein besonderer Aspekt der Errichtung und Prüfung von Blitzschutzsystemen erwähnt werden:
Fangeinrichtungen werden i. d. R. so geplant, dass sie einen Blitzschlag aus einer Gewitterwolke auffangen. Breitet ein nahe stehender Baum mit der Zeit seine Äste in Richtung Schutzhütte aus, wird im schlimmsten Fall die Funktion des Blitzschutzsystems außer Kraft gesetzt. Beim Blitzeinschlag in den Baum kann es zu einem Überschlag in ursprünglich geschützte Bereiche kommen. Deshalb ist es notwendig, dass Bäume, Zweige und Sträucher immer wieder so zurück geschnitten werden, dass ein Abstand von mindestens 3 m zur Schutzhütte gewährleistet ist.